Freibeträge optimal nutzen (gestaffelte Schenkungen):
Die persönlichen Freibeträge stehen alle 10 Jahre erneut zur Verfügung. Durch frühzeitige und gestaffelte Übertragungen können Immobilienwerte vollständig steuerfrei übertragen werden.
Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten:
Wird eine Immobilie übertragen, während sich die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht vorbehält, reduziert dies den steuerlichen Wert der Schenkung und damit die Steuerlast.
Selbst genutzte Immobilie vererben:
Eine selbst bewohnte Immobilie kann steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ehepartner können die Immobilie vollständig steuerfrei übernehmen; Kinder bis zu 200 m² Wohnfläche, wenn sie das Objekt selbst nutzen und innerhalb von sechs Monaten einziehen.
Immobilien in eine Familiengesellschaft einbringen:
Durch die Einbringung der Immobilie in eine Familiengesellschaft (z. B. GmbH, GbR oder Familienpool) können Anteile nach und nach übertragen, Freibeträge mehrfach genutzt und die Bewertung effizient gestaltet werden.
Schulden übernehmen oder bestehen lassen:
Auf der Immobilie lastende Darlehen mindern den steuerpflichtigen Wert. Durch die Übernahme bestehender Schulden reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage.
