Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann.
Mögliche Lösungen sind:

  • Verkauf der Immobilie und Teilung des Erlöses,
  • Übernahme durch einen Erben gegen Auszahlung der anderen,
  • Vermietung und gemeinsame Verwaltung,
  • Realteilung, falls ein Objekt in getrennte Einheiten aufgeteilt werden kann,
  • Auflösung durch eine Teilungsversteigerung (letztes Mittel, oft nach Streit).