Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann.
Mögliche Lösungen sind:
- Verkauf der Immobilie und Teilung des Erlöses,
- Übernahme durch einen Erben gegen Auszahlung der anderen,
- Vermietung und gemeinsame Verwaltung,
- Realteilung, falls ein Objekt in getrennte Einheiten aufgeteilt werden kann,
- Auflösung durch eine Teilungsversteigerung (letztes Mittel, oft nach Streit).
