Steuerrechtliche Begleitung2026-01-08T18:52:58+00:00

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien in Deutschland: Ein komplexes Thema

Steuerrechtliche Begleitung

Erbschaftssteuer bei Immobilien:

Ihre Steuerlast professionell optimieren

Ohne professionelle Planung und strategisches Vorgehen kann die Erbschaftssteuer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und den Wert des Erbes empfindlich schmälern.

Wir verfügen über ein großes Netzwerk an Steuerexperten für Immobilien und können Ihnen daher im Erbfall die notwendige Orientierung und Unterstützung bieten, um Ihre Steuerlast rechtskonform zu optimieren und das Vermögen für die nächste Generation zu sichern.

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien in Deutschland:

Ein komplexes Thema

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den unentgeltlichen Erwerb von Vermögen von Todes wegen erhoben wird. Da Immobilien oft den größten Teil des Nachlasses ausmachen, spielt sie hier eine zentrale Rolle. Der hohe Wert von Grundbesitz führt schnell dazu, dass die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden und eine beträchtliche Steuerlast für die Erben entsteht.
Erbschaftsteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Erbe. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Tod des Erblassers. Jeder Erwerb im Rahmen der Erbschaft muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden, welches dann die Höhe der Steuer festsetzt.
Die Berechnung der Erbschaftssteuer basiert auf drei Säulen: dem steuerlichen Wert der geerbten Immobilie, den persönlichen Freibeträgen und der Steuerklasse des Erben. Der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bestimmt sowohl die Höhe des Freibetrags als auch den anzuwendenden Steuersatz.
Erben sind verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls über die Erbschaft zu informieren. Nach Aufforderung durch das Finanzamt muss eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden. Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu empfindlichen Sanktionen führen.

Die korrekte Immobilienbewertung:

Basis Ihrer Steuerlast

Der vom Finanzamt festgestellte Wert der Immobilie ist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Ein zu hoch angesetzter Wert führt direkt zu einer überhöhten Steuerforderung. Daher ist eine präzise und nachvollziehbare Bewertung essenziell für die Steueroptimierung.
Das Finanzamt nutzt standardisierte Verfahren zur Wertermittlung, wie das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Diese pauschalen Ansätze können jedoch die individuellen Besonderheiten einer Immobilie – etwa einen Sanierungsstau oder rechtliche Lasten – oft nicht ausreichend berücksichtigen.
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen kann einen niedrigeren, realistischeren Wert der Immobilie nachweisen. Das Finanzamt ist gesetzlich verpflichtet, diesen niedrigeren Wert anzuerkennen, was zu einer direkten und signifikanten Reduzierung der Erbschaftssteuer führen kann.
Gesetzesänderungen, wie zuletzt durch das Jahressteuergesetz, haben die Bewertungsregeln angepasst und führen tendenziell zu höheren Immobilienwerten. Dies macht eine professionelle Überprüfung der amtlichen Bewertung umso wichtiger.

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Immobilie optimal nutzen:

Steuerbefreiungen und besondere Vergünstigungen für Immobilien

Immobilien Strategien:

Vorausschauende Steueroptimierung zu Lebzeiten

Eine Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht es, die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut auszunutzen. Durch gestaffelte Übertragungen kann so auch ein großes Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden.
Bei einer Schenkung kann sich der Erblasser ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht vorbehalten. Der Kapitalwert dieses Rechts wird vom Immobilienwert abgezogen, was die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer erheblich reduziert.
Ein klug gestaltetes Testament kann die Steuerlast gezielt steuern. Durch die Verteilung des Vermögens auf mehrere Erben (z. B. Kinder und Enkelkinder) können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Immobilien Strategien:

Handlungsoptionen und Optimierung im Erbfall

Die korrekte und vollständige Erbschaftsteuererklärung ist entscheidend. Hier müssen alle relevanten Angaben gemacht und alle steuermindernden Faktoren, wie etwa Nachlassverbindlichkeiten, geltend gemacht werden.
In einer Erbengemeinschaft sind Entscheidungen oft komplex. Eine klare Strategie für die geerbte Immobilie, sei es der Verkauf, die Vermietung oder die Übernahme durch einen Erben, ist notwendig, um Konflikte und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Kann die Erbschaftssteuer nicht sofort beglichen werden, weil das Vermögen in der Immobilie gebunden ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung der Steuer beantragt werden.

Die unverzichtbare Rolle

Die Expertenberatung für Ihre Immobilien-Erbschaftssteuer

Warum Eigenregie oft teure Fehler bedeutet

Das Erbschaftsteuerrecht ist komplex und birgt zahlreiche Fallstricke. Fehler bei der Bewertung oder in der Steuererklärung können zu hohen Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Ihr Vorteil durch eine ganzheitliche Beratung

Eine professionelle Beratung sichert Ihnen die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten. Wir koordinieren die notwendigen Schritte von der Bewertung durch einen Gutachter über die steuerliche Optimierung bis zur finalen Abwicklung.

Wer hilft Ihnen? Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater, Gutachter und Notar

Ein erfolgreiches Vorgehen erfordert das Zusammenspiel verschiedener Spezialisten. Wir arbeiten in einem etablierten Netzwerk aus erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht, Steuerberatern, Gutachtern und Notaren, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Ihre Steuerlast aktiv gestalten:

Mit Unterstützung durch Immobilien Steiner

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien ist kein unabwendbares Schicksal. Durch eine korrekte Bewertung, die Nutzung aller Freibeträge und Verschonungsregeln sowie eine vorausschauende Planung lässt sich die Steuerlast legal und effektiv minimieren.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer frühzeitigen und professionellen Beratung, die alle Aspekte des Erbfalls berücksichtigt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer auf Immobilien?2025-12-17T13:23:07+00:00

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Für Ehepartner gilt beispielsweise ein Freibetrag von 500.000 Euro, während Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro zusteht. Enkelkinder profitieren von einem Freibetrag von 200.000 Euro. Bei weiter entfernten Verwandten oder nicht verwandten Erben sind die Freibeträge niedriger.

Ist es möglich, die Erbschaftssteuer auf geerbte Eigenheime zu umgehen?2025-12-17T13:24:01+00:00

Für selbst genutzte Immobilien gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Erbschaftssteuer. Die Immobilie muss vom Erblasser bis zum Tod selbst bewohnt worden sein und nach dem Erbfall mindestens 10 Jahre von dem Erben zu Wohnzwecken genutzt werden. Sollte der Erbe die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre verkaufen oder vermieten, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Auch bei zu großen Immobilien, die nur teilweise genutzt werden können, kann die Steuerfreiheit eingeschränkt sein. Deshalb ist es ratsam, vor dem Erbfall eine strategische Planung mit einem Experten durchzuführen, um mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

Wie wird der Wert der geerbten Immobilie ermittelt?2025-12-17T13:24:25+00:00

Der Wert einer geerbten Immobilie wird in der Regel auf Basis des aktuellen Marktwertes, ermittelt durch einen qualifizierten Gutachter, festgelegt. Alternativ kann auch das Finanzamt Bewertungen anstellen, die jedoch oft höher liegen. Deshalb empfiehlt es sich, selbst eine unabhängige Bewertung in Auftrag zu geben. Der ermittelte Wert ist ausschlaggebend für die Berechnung der fälligen Erbschaftssteuer.

Was versteht man unter der Erbschaftssteuer bei Immobilien?2025-12-17T13:24:46+00:00

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Immobilienvermögen im Erbfall erhoben wird. Dabei fallen Immobilien sowie alle damit verbundenen Rechte und Wertbestandteile unter die Besteuerung. Das Ziel dieser Steuer ist es, die ungleiche Vermögensverteilung zu mindern, indem der der geerbten Immobilien zu einer finanziellen Verpflichtung für den Erben führt.

Wie wirkt sich das Verwandtschaftsverhältnis auf die Erbschaftssteuer bei Immobilien aus?2025-12-17T13:26:09+00:00

Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben spielt eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung der Erbschaftssteuer. Je enger die Verwandtschaft, desto geringer ist normalerweise die Steuerlast. Das deutsche Steuerrecht teilt die Erben in verschiedene Steuerklassen ein, die sich direkt auf die Höhe der Freibeträge und Steuersätze auswirken.

In Deutschland gibt es drei Steuerklassen für die Erbschaftssteuer, die entscheidend dafür sind, wie viel Steuer auf ein geerbtes Vermögen gezahlt werden muss. Jede Klasse hat eigene Freibeträge und Steuersätze.

  • Steuerklasse I: Diese Klasse umfasst nahe Verwandte wie Ehepartner, Kinder, und Enkelkinder. Sie profitieren von den höchsten Freibeträgen. Zum Beispiel haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, und Enkelkinder von 200.000 Euro. Die Steuersätze für diese Klasse beginnen bei 7% und steigen progressiv je nach Höhe des Erbes bis maximal 30%.
  • Steuerklasse II: Diese Kategorie umfasst Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Die Freibeträge sind hier deutlich niedriger. Geschwister und andere Verwandte dieser Klasse haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die Steuersätze liegen hier zwischen 15% und 43%.
  • Steuerklasse III: Zu dieser Klasse gehören alle übrigen Erben, zum Beispiel nicht verwandte Personen oder entfernte Bekannte. Sie haben ebenfalls nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, jedoch gelten hier die höchsten Steuersätze. Die Erbschaftssteuer beginnt bei 30 % und kann – abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens – bis zu 50 % betragen.
Wie kann man legal die Erbschaftssteuer bei Immobilien minimieren?2025-12-17T13:27:21+00:00

Freibeträge optimal nutzen (gestaffelte Schenkungen):
Die persönlichen Freibeträge stehen alle 10 Jahre erneut zur Verfügung. Durch frühzeitige und gestaffelte Übertragungen können Immobilienwerte vollständig steuerfrei übertragen werden.

Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten:
Wird eine Immobilie übertragen, während sich die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht vorbehält, reduziert dies den steuerlichen Wert der Schenkung und damit die Steuerlast.

Selbst genutzte Immobilie vererben:
Eine selbst bewohnte Immobilie kann steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ehepartner können die Immobilie vollständig steuerfrei übernehmen; Kinder bis zu 200 m² Wohnfläche, wenn sie das Objekt selbst nutzen und innerhalb von sechs Monaten einziehen.

Immobilien in eine Familiengesellschaft einbringen:
Durch die Einbringung der Immobilie in eine Familiengesellschaft (z. B. GmbH, GbR oder Familienpool) können Anteile nach und nach übertragen, Freibeträge mehrfach genutzt und die Bewertung effizient gestaltet werden.

Schulden übernehmen oder bestehen lassen:
Auf der Immobilie lastende Darlehen mindern den steuerpflichtigen Wert. Durch die Übernahme bestehender Schulden reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Welche Besonderheiten gelten für geerbte Immobilien, die vermietet werden?2025-12-17T13:27:42+00:00

Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien gibt es einen 10%-Abschlag vom steuerlichen Wert (§ 13d ErbStG). Dieser Abschlag gilt nicht für Gewerbeimmobilien.

Wann ist eine Steuererklärung für geerbte Immobilien abzugeben?2025-12-17T13:28:21+00:00

Eine Erbschaftsteuererklärung ist abzugeben, wenn:

  • der Erwerb nicht automatisch durch Banken, Notare oder Versicherungen vollständig gemeldet wurde,
  • der Erwerb über den Freibeträgen liegt,
  • das Finanzamt den Erben zur Abgabe auffordert.
Wann wird die Erbschaftssteuer auf eine Immobilie fällig?2025-12-17T13:29:01+00:00

Die Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie wird fällig:

  • Nachdem das Finanzamt die Erbschaftsteuer berechnet hat und der Steuerbescheid zugestellt wurde.
  • Mit einer Frist von in der Regel 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Kann die Erbschaftssteuer gestundet bzw. in Raten gezahlt werden?2025-12-17T13:33:03+00:00

Stundung (Zahlungsaufschub) nach § 28 ErbStG

Eine Stundung kann gewährt werden, wenn:

  • der Erbe die Steuer nur durch Verkauf der geerbten Immobilie zahlen könnte
  • und dieser Verkauf unbillig, wirtschaftlich unzumutbar oder nicht gewollt ist

(z. B. weil die Immobilie seit Jahrzehnten in der Familie ist)

Die Stundung gilt besonders für:

  • a) Selbst genutzte Familienimmobilien
  • Stundung bis zu 10 Jahre möglich
  • Enge Voraussetzungen: Der Erbe muss selbst einziehen und die Immobilie tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzen
  • b) Vermietete Immobilien / Betriebsvermögen
  • Stundung ist ebenfalls möglich, aber nur bei nachgewiesener Härte
  • Unbefristete oder langfristige Stundungen sind möglich, wenn ein Verkauf „unzumutbar“ wäre

Zinsen:
Stundungen können zinslos oder zinsgünstig gewährt werden – hängt vom Härtefall ab.

Ratenzahlung (“Zahlungserleichterungen”) nach § 222 AO

Wenn der Erbe die Steuer nicht sofort zahlen kann, aber ein Verkauf nicht notwendig ist, kann das Finanzamt
eine Ratenzahlung bewilligen.

Voraussetzungen:

  • vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, aber keine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit
  • der Erbe ist kooperativ, legt Nachweise offen
  • das Finanzamt verlangt häufig Sicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft)

Ratenzahlungen können über mehrere Monate oder Jahre laufen.
Zumeist sind sie verzinslich, allerdings zu moderaten Zinssätzen.

Kombination aus Stundung und Ratenplan

In manchen Fällen wird zunächst gestundet (z. B. 1 Jahr) und anschließend ein Ratenplan vereinbart. Das ist
besonders bei Immobilien üblich, wenn:

  • der Erbe erst Mieteinnahmen generieren muss
  • der Nachlass noch nicht aufgeteilt ist
  • ein späterer Teilverkauf geplant ist

Immobilienspezialist

Jede Immobilie erzählt ihre eigene Geschichte – und ich, Gotthard Steiner, Geschäftsführer von Immobilien Steiner, habe das Privileg, ein Teil dieser Geschichten zu sein. Es fasziniert mich, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche meiner Kunden kennenzulernen und sie in die Realität umzusetzen.

Diese Aufgabe motiviert und inspiriert mich jeden Tag aufs Neue, denn Immobilien sind für mich weit mehr als eine Geldanlage: Sie sind ein Zuhause.

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