Immobilie im Erbfall2026-01-08T18:52:24+00:00

Ihr stressfreier Weg zum Bestpreis mit Immobilien Steiner

Geerbtes Haus oder Wohnung verkaufen

Immobilie im Erbfall

Die Herausforderung des Immobilienverkaufs aus einem Erbe meistern

Die Erbschaft einer Immobilie ist oft mit tiefen Emotionen und Erinnerungen verbunden. Gleichzeitig stellt der Nachlass die Erben vor komplexe finanzielle, rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung zu verkaufen, ist mehr als nur eine Transaktion, es ist ein Prozess, der Klarheit, Fachwissen und Einfühlungsvermögen erfordert. In einer Zeit der Trauer kann diese Aufgabe schnell überfordern.

Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Weg zu erleichtern, den Prozess stressfrei zu gestalten und sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis für Ihr Erbe erzielen.

Die Nachricht von einer geerbten Immobilie löst oft gemischte Gefühle aus. Neben der emotionalen Verbindung zum ehemaligen Zuhause eines geliebten Menschen tauchen sofort praktische Fragen auf: Was ist die Immobilie wert? Können wir uns die laufenden Kosten leisten? Was ist mit eventuellen Schulden? Und falls mehrere Erben beteiligt sind: Wie werden wir uns einig? Diese Unsicherheit kann eine erhebliche Belastung darstellen.

Die Komplexität eines Erbverkaufs wird häufig unterschätzt. Von der korrekten Immobilienbewertung über die Klärung steuerlicher Fallstricke bis hin zur Bewältigung bürokratischer Hürden. Jeder Schritt erfordert spezifisches Fachwissen. Ein erfahrener Immobilienexperte an Ihrer Seite dient nicht nur als Makler, sondern als strategischer Berater. Wir navigieren Sie sicher durch den gesamten Prozess, schützen Sie vor kostspieligen Fehlern und schaffen die nötige Distanz, um rationale und fundierte Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.

Die Weichen stellen:

Verkaufen, Vermieten oder Selbst nutzen?

Verkaufen

  • Einmalige Liquidität

  • Klarer Abschluss

  • Kein laufender Verwaltungsaufwand

Vermieten

  • Laufende Einnahmen
  • Wertsteigerungs Potenzial
  • Verwaltungsaufwand & Risiko

Selbst nutzen

  • Emotionale Bindung
  • Keine Mietkosten
  • Voller Verwaltungsaufwand für Kosten & Instandhaltung

Die Grundsatzentscheidung:

Was tun mit der geerbten Immobilie?

Bevor der Verkaufsprozess beginnt, steht eine grundlegende Entscheidung an. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: der Verkauf, die Vermietung oder die Eigennutzung. Jede Option hat weitreichende finanzielle und persönliche Konsequenzen. Ein Verkauf bietet finanzielle Liquidität und befreit von der Verantwortung. Eine Vermietung kann eine langfristige Einnahmequelle sein, erfordert aber Verwaltungsaufwand und auch laufende Erhaltungskosten. Die Eigennutzung ist emotional oft die naheliegendste Wahl, muss aber zur eigenen Lebensplanung passen.

Faktoren, die Ihre Entscheidung beeinflussen

Ihre Entscheidung sollte auf einer sorgfältigen Analyse basieren. Wichtige Faktoren sind die finanzielle Situation der Erben, die Lage und der Zustand der Immobilie, die aktuelle Marktsituation sowie die emotionale Bindung an das Objekt. Leben die Erben weit entfernt? Besteht eine Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Interessen? Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, diese Aspekte objektiv zu bewerten und die für Sie beste Lösung zu finden.

Der Weg zum Bestpreis:

Werteinschätzung und Verkaufsstrategie

Ein realistischer Angebotspreis ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Verkauf. Eine professionelle Immobilienbewertung durch unsere Experten ermittelt den tatsächlichen Marktwert auf Basis von Lage, Zustand, Ausstattung und aktuellen Vergleichsdaten. Dies schützt Sie davor, die Immobilie unter Wert zu verkaufen, und verhindert gleichzeitig, dass ein zu hoher Preis potenzielle Käufer abschreckt und den Verkauf unnötig in die Länge zieht.

Der ermittelte Marktwert ist nicht das Ende der Fahnenstange. Durch gezielte Maßnahmen lässt sich der Verkaufspreis oft noch steigern. Dazu gehören kleinere Schönheitsreparaturen, Virtuelles Home Staging oder die Erstellung hochwertiger Vermarktungsunterlagen. Wir entwickeln eine individuelle Verkaufsstrategie, die das volle Potenzial Ihrer geerbten Immobilie ausschöpft.

Was ist Ihre Immobilie wert?

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Steuern beim Immobilienverkauf aus einem Erbe:

So minimieren Sie die Belastung

Auf eine geerbte Immobilie fällt Erbschaftssteuer an. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen persönlichen Freibeträgen. Wir helfen Ihnen, den Wert der Immobilie für das Finanzamt korrekt zu deklarieren und alle legalen Möglichkeiten zur Steuerminimierung zu nutzen.

Wird die geerbte Immobilie verkauft, kann zusätzlich Spekulationssteuer anfallen. Dies ist der Fall, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf durch die Erben weniger als zehn Jahre liegen. Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat.

Neben diesen beiden Hauptsteuern können weitere Kosten bei der Veräußerung anfallen, wie zum Beispiel Maklergebühren oder Energieausweis. Notar und Grundbuchkosten werden in der Regel vom Käufer getragen.

Rechtliche und bürokratische Hürden meistern:

Dokumente und Fristen

Nachweis der Erbenstellung:

Erbschein und
Testament.

Um über die Immobilie verfügen zu können, müssen Sie Ihre Erbenstellung offiziell nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Das Grundbuch:

Der Schlüssel zu den Eigentumsverhältnissen.

Vor dem Verkauf muss das Grundbuch berichtigt werden, sodass Sie als neuer Eigentümer eingetragen sind. Wir kümmern uns um die Koordination mit dem Notar und dem Grundbuchamt, um diesen Prozess reibungslos abzuwickeln.

Die Erbengemeinschaft:

Gemeinsam handeln, Konflikte vermeiden.

Besteht eine Erbengemeinschaft, müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Unterschiedliche Vorstellungen können hier zu Konflikten führen. Als neutrale Vermittler helfen wir, eine für alle Parteien vorteilhafte Einigung zu erzielen und den Verkaufsprozess effizient zu steuern.

Der stressfreie Verkaufsprozess mit Immobilien Steiner:

10 Schritte zum erfolgreichen Immobilienverkauf

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wohnung oder Haus geerbt:

Einziehen, verkaufen oder vermieten?

Als Alleinerbe einer Immobilie stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung, die weitreichende finanzielle und persönliche Konsequenzen haben kann. Bevor Sie die geerbte Immobilie verkaufen, sollte gründlich geprüft werden, ob eine Nutzung in Betracht kommt.

Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese Situation kann komplex sein, da mehrere Parteien mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen beteiligt sind. Hier einige wichtige Überlegungen und Schritte, die Sie als Teil einer Erbengemeinschaft in Betracht ziehen sollten:

  • Die Immobilie kann zu einem späteren Zeitpunkt selbst genutzt werden.
  • Das Haus oder die Wohnung bleibt als Vermögensanlage bestehen.

  • Regelmäßige Einkünfte werden durch die Miete erzielt

Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Sollte die vermietete Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden, ist oft mit einem geringeren Verkaufspreis zu rechnen. Die Vermietung einer Immobilie bringt nicht nur Zeitaufwand mit sich, sondern erfordert auch entsprechendes Fachwissen.

Wie z.B. die korrekte Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung, Ermittlung des Mietzinses unter Einbeziehung der Mietpreisbremese, Mietausfälle und Räumungsklagen.

Berücksichtigen Sie den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten in Ihrer Entscheidung. Viele Erben ziehen den Verkauf des geerbten Hauses oder der Wohnung vor, da die Immobilie oder deren Lage häufig nicht mit den persönlichen Vorstellungen übereinstimmen. Besonders ältere Immobilien erfordern zudem oft einen erheblichen Aufwand für Sanierung und Modernisierung.

In welchen Fällen sollte eine geerbte Immobilie angenommen oder ausgeschlagen werden?

Ein Erbe sollte dann ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Verbindlichkeiten der Erbschaft den Wert der Immobilie und anderer Vermögenswerte übersteigen. In solchen Fällen ist Vorsicht geboten, da Sie nur eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Erbenstellung haben, um das Erbe auszuschlagen.

Daher ist eine schnelle und professionelle Prüfung der Finanzen des Erblassers unerlässlich. Diese Prüfung hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und mögliche finanzielle Risiken zu vermeiden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Schritte sind beim Verkauf eines geerbten Hauses oder einer geerbten Wohnung zu beachten?2025-11-14T13:58:15+00:00

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sind einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos verläuft und keine rechtlichen Hindernisse im Weg stehen. Zunächst müssen Sie als Erbe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein, da nur dann ein Verkauf möglich ist.

Zudem ist es wichtig, sämtliche Erbschaftssteuerfragen zu klären, da diese Auswirkungen auf den finanziellen Erlös des Verkaufs haben können. Darüber hinaus kann es notwendig sein, den Erbschein als Nachweis Ihrer Erbberechtigung vorzulegen.

Abstimmungen mit eventuell weiteren Miterben sind ebenfalls entscheidend, um klare Vereinbarungen und Zustimmung zum Verkauf zu erzielen.
Professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar kann hier wertvolle Unterstützung bieten, um alle rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf eines geerbten Hauses oder einer Wohnung benötigt?2025-11-14T14:01:49+00:00

Beim Verkauf eines geerbten Hauses oder einer Wohnung sind mehrere wichtige Unterlagen notwendig, um den Verkaufsprozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten.

Diese Dokumente helfen nicht nur, die rechtmäßige Eigentümerschaft nachzuweisen, sondern sind auch für die potenziellen Käufer von Interesse.

Im Folgenden finden Sie eine Liste der wesentlichen Unterlagen, die Sie benötigen

  • 1
    Erbschein oder Testament: Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, wer rechtlich als Erbe anerkannt ist und somit die Befugnis hat, über den Nachlass zu verfügen. Alternativ kann ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis dienen, wenn es eine eindeutige Erbregelung gibt.
  • 2
    Grundbuchauszug: Ein aktueller Grundbuchauszug ist unerlässlich, um die Eigentumsverhältnisse zu klären und mögliche Belastungen, wie Hypotheken oder Grundschulden, auf dem Grundstück zu erkennen. Dies schafft Klarheit für Käufer und hilft, Verhandlungen zu führen.
  • 3

    Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte (bei Häusern oder Mehrfamilienhäusern: Diese Karten geben einen grafischen Überblick über die genaue Lage und Grenzen des Grundstücks und sind insbesondere dann wichtig, wenn bei einem Verkauf das Grundstück neu vermessen oder aufgeteilt werden soll. Bauanträge und -genehmigungen: Wenn bauliche Veränderungen am Erbe vorgenommen wurden, sind entsprechende Bauanträge und -genehmigungen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Änderungen legal durchgeführt wurden.

  • 4
    Bauanträge und -genehmigungen: Wenn bauliche Veränderungen am Erbe vorgenommen wurden, sind entsprechende Bauanträge und -genehmigungen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Änderungen legal durchgeführt wurden
  • 5

    Energieausweis: Der Energieausweis informiert über die energetische Beschaffenheit der Immobilie und ist seit einigen Jahren beim Verkauf Pflicht. Er bietet Käufern wertvolle Informationen über potenzielle Energiekosten und Sanierungsbedarfe.

  • 6

    Wohnflächenberechnung: Eine exakte Berechnung der Wohnfläche ist oft vertraglich relevant und kann auch für die Kaufpreisverhandlungen wichtig sein. Dies umfasst auch Nebenflächen wie Keller, Dachboden oder Garagen.

  • 7

    Haustechniknachweise: Unterlagen zu Heizung, Wasserinstallationen und Elektroanlagen sollten bereitgehalten werden, um den technischen Zustand und die Wartungshistorie der Immobilie zu dokumentieren.

  • 8

    Unterlagen zu Denkmalschutz (wenn zutreffend): Sollte das Gebäude unter Denkmalschutz stehen, sind entsprechende Dokumente und Genehmigungen erforderlich, um den historischen Wert und eventuelle Auflagen kenntlich zu machen.

  • 9

    Nebenkostenabrechnungen und Verträge: Diese geben Auskunft über die laufenden Kosten für die Immobilie, z.B. für Müllabfuhr, Wasserversorgung und Versicherung. Für Wohnungseigentümer sind besonders die Abrechnungen der letzten Jahre relevant.

  • 10

    Teilungserklärung (bei Wohnungen): Sie legt die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum (wie einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (wie Treppenhäuser oder Gartenanlagen) fest. Die Teilungserklärung definiert die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und enthält oft auch die Gemeinschaftsordnung, die das Zusammenleben regelt.

  • 11
    Wirtschaftsplan (bei Wohnungen): Er gibt eine detaillierte Vorschau auf alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel eines Kalenderjahres. Der Wirtschaftsplan wird oft von der Hausverwaltung erstellt und von der Eigentümerversammlung genehmigt. Er beinhaltet Posten wie Betriebskosten, Instandhaltungsrücklagen und Verwaltergebühren.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufe?2025-11-14T14:03:20+00:00

Beim Verkauf eines geerbten Hauses oder einer geerbten Wohnung stellt sich oft die Frage, welche steuerlichen Verpflichtungen anfallen. Grundsätzlich kann der Verkauf eines geerbten Objekts unterschiedliche Steuerfolgen mit sich bringen, die von mehreren Faktoren abhängen.

Zunächst ist es wichtig zu klären, ob das geerbte Haus oder die Wohnung dem sogennaten Spekulationsgewinn unterliegt. In Deutschland tritt ein solcher Gewinn ein, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ein Zeitraum von weniger als zehn Jahren liegt. Jedoch wird bei einer Erbschaft die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Hat also der Erblasser das Haus beispielsweise bereits über zehn Jahre in Besitz gehabt, entfällt die Spekulationssteuer beim Verkauf durch den Erben.

Wurde die geerbte Immobilie jedoch ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf vermietet, können Ausnahmen greifen, die die Steuerlast mindern oder sogar aufheben. Es ist ebenfalls zu beachten, dass beim Erben einer Immobilie Erbschaftssteuer anfallen kann, je nach Wert des Nachlasses und der persönlichen Steuerfreibeträge. Diese ist zu zahlen, unabhängig vom späteren Verkauf der Immobilie.

Wie wirkt sich die Spekulationsfrist auf den Verkauf eines geerbten Hauses oder einer Wohnung aus?2025-11-14T14:04:22+00:00

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Deutschland ist die Spekulationsfrist für die Besteuerung entscheidend. Diese Frist beträgt 10 Jahre gemäß § 23 Einkommenssteuergesetz (EStG). Gewinne aus einem Verkauf innerhalb dieser Zeit sind steuerpflichtig, außer die Immobilie wurde selbst genutzt. Die Haltedauer des Erblassers zählt zur Spekulationsfrist des Erben.

Hat der Erblasser die Immobilie 8 Jahre gehalten, kann der Erbe sie in 2 Jahren steuerfrei verkaufen. Wird die Immobilie vorher verkauft, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Zu versteuernde Gewinne berechnen sich als Differenz zwischen Erlös und den Anschaffungs-/Herstellungskosten.

Maklergebühren und Renovierungskosten können die Steuerlast mindern. Bei Eigennutzung des Hauses in drei aufeinanderfolgenden Jahren vor Verkauf entfällt die Spekulationssteuer.

Darf ein Erbe in einer Erbengemeinschaft die Immobilie ohne Zustimmung des anderen Erben verkaufen?2025-11-14T14:05:20+00:00

Der Verkauf einer Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft ist nur dann möglich ist, wenn alle Miterben der Veräußerung zustimmen. Ohne die Einwilligung der Gemeinschaft ist ein einzelner Erbe nicht berechtigt, die Immobilie eigenmächtig zu verkaufen.

Eine klare Kommunikation und die Einigung auf gemeinsame Lösungen sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und den Nachlass im Sinne aller Beteiligten zu verwalten.

Welche Pflichten haben Erben beim Verkauf einer Immobilie?2025-11-14T14:06:14+00:00

Erben müssen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit bestehenden Verbindlichkeiten überprüfen. Sollte die Immobilie mit Hypotheken oder sonstigen Belastungen behaftet sein, sind diese zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu regeln, bevor ein Verkauf erfolgen kann. Bei mehreren Erben ist außerdem zu beachten, dass alle Miterben in den Verkaufsprozess einbezogen werden müssen. Dies erfordert eine einvernehmliche Entscheidung und in vielen Fällen die Zustimmung aller Miterben zum Verkauf und zu den vereinbarten Konditionen.

Erben tragen ebenfalls die Pflicht, alle relevanten Unterlagen zur Immobilie zu beschaffen und den potenziellen Käufern zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Energieausweise, Baupläne und gegebenenfalls Mietverträge, wenn die Immobilie vermietet ist.

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Immobilienspezialist

Jede Immobilie erzählt ihre eigene Geschichte – und ich, Gotthard Steiner, Geschäftsführer von Immobilien Steiner, habe das Privileg, ein Teil dieser Geschichten zu sein. Es fasziniert mich, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche meiner Kunden kennenzulernen und sie in die Realität umzusetzen.

Diese Aufgabe motiviert und inspiriert mich jeden Tag aufs Neue, denn Immobilien sind für mich weit mehr als eine Geldanlage: Sie sind ein Zuhause.

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