Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben spielt eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung der Erbschaftssteuer. Je enger die Verwandtschaft, desto geringer ist normalerweise die Steuerlast. Das deutsche Steuerrecht teilt die Erben in verschiedene Steuerklassen ein, die sich direkt auf die Höhe der Freibeträge und Steuersätze auswirken.
In Deutschland gibt es drei Steuerklassen für die Erbschaftssteuer, die entscheidend dafür sind, wie viel Steuer auf ein geerbtes Vermögen gezahlt werden muss. Jede Klasse hat eigene Freibeträge und Steuersätze.
- Steuerklasse I: Diese Klasse umfasst nahe Verwandte wie Ehepartner, Kinder, und Enkelkinder. Sie profitieren von den höchsten Freibeträgen. Zum Beispiel haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, und Enkelkinder von 200.000 Euro. Die Steuersätze für diese Klasse beginnen bei 7% und steigen progressiv je nach Höhe des Erbes bis maximal 30%.
- Steuerklasse II: Diese Kategorie umfasst Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Die Freibeträge sind hier deutlich niedriger. Geschwister und andere Verwandte dieser Klasse haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die Steuersätze liegen hier zwischen 15% und 43%.
- Steuerklasse III: Zu dieser Klasse gehören alle übrigen Erben, zum Beispiel nicht verwandte Personen oder entfernte Bekannte. Sie haben ebenfalls nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, jedoch gelten hier die höchsten Steuersätze. Die Erbschaftssteuer beginnt bei 30 % und kann – abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens – bis zu 50 % betragen.
