Der steuerliche Wert ergibt sich nicht aus dem Marktwert, sondern aus dem Bewertungsgesetz. Je nach Art der Immobilie wird bewertet:

  • Wohnimmobilie: Ertragswert-, Vergleichswert oder Sachwertverfahren
  • Gewerbeimmobilie: überwiegend Ertragswertverfahren
  • Unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwert

Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien erfolgt zusätzlich ein 10% Wertabschlag. Erben können ein Gutachten vorlegen, wenn sie nachweisen möchten, dass der tatsächliche Wert niedriger ist.