Die Übertragung zu Lebzeiten erfolgt durch eine Schenkung. Vorteile:

  • Nutzung der Schenkungsfreibeträge, die alle 10 Jahre erneut gelten,
  • Reduktion des steuerlichen Werts durch Nießbrauch oder Wohnrecht,
  • Möglichkeit, Vermögen frühzeitig zu strukturieren.

Die Übertragung erfolgt immer per notarieller Beurkundung mit anschließender Grundbuchänderung. Schenkungen können sinnvoll sein, müssen aber finanziell und familiär gut geplant werden.