Der Kaufprozess ist klar strukturiert, aber etwas anders als in Deutschland:

  1. N.I.E.-Nummer beantragen – Steueridentifikationsnummer für Ausländer (Pflicht).
  2. Konto bei einer spanischen Bank eröffnen – notwendig für Zahlungen und spätere Steuern.
  3. Objektprüfung und Reservierung durch ein Reservierungsdokument und Anzahlung.
  4. Option de Compra (Kaufoptionsvertrag) – meist mit 10 % Anzahlung.
  5. Rechts- und Objektprüfung (Due Diligence) durch Anwalt oder Gestoría.
  6. Notartermin und Kaufvertrag (Escritura Pública).
  7. Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad).

Ein Anwalt ist sehr empfehlenswert, da er alle Unterlagen, Genehmigungen und Belastungen prüft.