Beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Deutschland ist die Spekulationsfrist für die Besteuerung entscheidend. Diese Frist beträgt 10 Jahre gemäß § 23 Einkommenssteuergesetz (EStG). Gewinne aus einem Verkauf innerhalb dieser Zeit sind steuerpflichtig, außer die Immobilie wurde selbst genutzt. Die Haltedauer des Erblassers zählt zur Spekulationsfrist des Erben.

Hat der Erblasser die Immobilie 8 Jahre gehalten, kann der Erbe sie in 2 Jahren steuerfrei verkaufen. Wird die Immobilie vorher verkauft, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Zu versteuernde Gewinne berechnen sich als Differenz zwischen Erlös und den Anschaffungs-/Herstellungskosten.

Maklergebühren und Renovierungskosten können die Steuerlast mindern. Bei Eigennutzung des Hauses in drei aufeinanderfolgenden Jahren vor Verkauf entfällt die Spekulationssteuer.