Beim Verkauf eines geerbten Hauses oder einer geerbten Wohnung stellt sich oft die Frage, welche steuerlichen Verpflichtungen anfallen. Grundsätzlich kann der Verkauf eines geerbten Objekts unterschiedliche Steuerfolgen mit sich bringen, die von mehreren Faktoren abhängen.

Zunächst ist es wichtig zu klären, ob das geerbte Haus oder die Wohnung dem sogennaten Spekulationsgewinn unterliegt. In Deutschland tritt ein solcher Gewinn ein, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ein Zeitraum von weniger als zehn Jahren liegt. Jedoch wird bei einer Erbschaft die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Hat also der Erblasser das Haus beispielsweise bereits über zehn Jahre in Besitz gehabt, entfällt die Spekulationssteuer beim Verkauf durch den Erben.

Wurde die geerbte Immobilie jedoch ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf vermietet, können Ausnahmen greifen, die die Steuerlast mindern oder sogar aufheben. Es ist ebenfalls zu beachten, dass beim Erben einer Immobilie Erbschaftssteuer anfallen kann, je nach Wert des Nachlasses und der persönlichen Steuerfreibeträge. Diese ist zu zahlen, unabhängig vom späteren Verkauf der Immobilie.