Für selbst genutzte Immobilien gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Erbschaftssteuer. Die Immobilie muss vom Erblasser bis zum Tod selbst bewohnt worden sein und nach dem Erbfall mindestens 10 Jahre von dem Erben zu Wohnzwecken genutzt werden. Sollte der Erbe die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre verkaufen oder vermieten, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Auch bei zu großen Immobilien, die nur teilweise genutzt werden können, kann die Steuerfreiheit eingeschränkt sein. Deshalb ist es ratsam, vor dem Erbfall eine strategische Planung mit einem Experten durchzuführen, um mögliche Stolperfallen zu vermeiden.