Bei einer Erbengemeinschaft können Immobilien grundsätzlich nur gemeinsam verkauft werden. Verweigert ein
Miterbe den Verkauf, gibt es folgende Optionen:
- Verhandlung innerhalb der Erbengemeinschaft, oft mit neutraler Beratung.
- Auszahlung des Miterben, wenn finanzierbar.
- Auseinandersetzung durch Teilungsversteigerung als letzter Ausweg.
Eine einvernehmliche Lösung ist meist wirtschaftlich sinnvoller. Wir verfügen über ein Netzwerk an erfahrenen Mediatoren und Fachanwälten für Erbrecht, mit denen wir in meisten Fällen eine Lösung erarbeiten konnten.
