Der Kaufprozess ist klar strukturiert, aber etwas anders als in Deutschland:
- N.I.E.-Nummer beantragen – Steueridentifikationsnummer für Ausländer (Pflicht).
- Konto bei einer spanischen Bank eröffnen – notwendig für Zahlungen und spätere Steuern.
- Objektprüfung und Reservierung durch ein Reservierungsdokument und Anzahlung.
- Option de Compra (Kaufoptionsvertrag) – meist mit 10 % Anzahlung.
- Rechts- und Objektprüfung (Due Diligence) durch Anwalt oder Gestoría.
- Notartermin und Kaufvertrag (Escritura Pública).
- Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad).
Ein Anwalt ist sehr empfehlenswert, da er alle Unterlagen, Genehmigungen und Belastungen prüft.
