Im privaten Bereich kann ein Verkauf steuerfrei sein, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Eigentum war (§ 23 EStG – Spekulationsfrist).
Für gewerblich genutzte Immobilien im Betriebsvermögen gelten andere Regeln:
- Gewinne unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer.
- Steuerfreiheit kann bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Da die steuerlichen Auswirkungen bei Gewerbeimmobilien komplex sind, ist eine Beratung durch einen
Steuerberater in unserem Netzwerk ratsam.
