Im privaten Bereich kann ein Verkauf steuerfrei sein, wenn die Immobilie länger als zehn Jahre im Eigentum war (§ 23 EStG – Spekulationsfrist).

Für gewerblich genutzte Immobilien im Betriebsvermögen gelten andere Regeln:

  • Gewinne unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer.
  • Steuerfreiheit kann bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
    Da die steuerlichen Auswirkungen bei Gewerbeimmobilien komplex sind, ist eine Beratung durch einen
    Steuerberater in unserem Netzwerk ratsam.