Die sogenannte Spekulationssteuer bei Immobilien entfällt in der Regel, wenn Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben oder wenn sie länger als zehn Jahre in Ihrem Eigentum war. Sollten Sie Spekulationssteuer zahlen müssen, fällt diese nur auf den Gewinn aus dem Verkauf an. Besteuert wird der Betrag mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz. Da jeder Fall individuell ist, wird eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.