Der Wert einer geerbten Immobilie wird in der Regel auf Basis des aktuellen Marktwertes, ermittelt durch einen qualifizierten Gutachter, festgelegt. Alternativ kann auch das Finanzamt Bewertungen anstellen, die jedoch oft höher liegen. Deshalb empfiehlt es sich, selbst eine unabhängige Bewertung in Auftrag zu geben. Der ermittelte Wert ist ausschlaggebend für die Berechnung der fälligen Erbschaftssteuer.