Der steuerliche Wert ergibt sich nicht aus dem Marktwert, sondern aus dem Bewertungsgesetz. Je nach Art der Immobilie wird bewertet:
- Wohnimmobilie: Ertragswert-, Vergleichswert oder Sachwertverfahren
- Gewerbeimmobilie: überwiegend Ertragswertverfahren
- Unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwert
Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien erfolgt zusätzlich ein 10% Wertabschlag. Erben können ein Gutachten vorlegen, wenn sie nachweisen möchten, dass der tatsächliche Wert niedriger ist.
