Damit keine Streitigkeiten entstehen, sollten klare Regelungen getroffen werden:
- Zuweisung an ein bestimmtes Kind mit Ausgleichszahlungen,
- Verkauf der Immobilie und Verteilung des Erlöses,
- Gemeinschaftliche Vermietung mit klaren Verwaltungsregeln,
- Übertragung zu Lebzeiten in Quoten (z. B. je 1/3) oder über eine Familiengesellschaft,
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der die Abwicklung steuert.
Entscheidend ist, die Rollen, Rechte und Pflichten der Kinder eindeutig festzulegen.
