Damit keine Streitigkeiten entstehen, sollten klare Regelungen getroffen werden:

  • Zuweisung an ein bestimmtes Kind mit Ausgleichszahlungen,
  • Verkauf der Immobilie und Verteilung des Erlöses,
  • Gemeinschaftliche Vermietung mit klaren Verwaltungsregeln,
  • Übertragung zu Lebzeiten in Quoten (z. B. je 1/3) oder über eine Familiengesellschaft,
  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der die Abwicklung steuert.

Entscheidend ist, die Rollen, Rechte und Pflichten der Kinder eindeutig festzulegen.