Die Übertragung zu Lebzeiten erfolgt durch eine Schenkung. Vorteile:
- Nutzung der Schenkungsfreibeträge, die alle 10 Jahre erneut gelten,
- Reduktion des steuerlichen Werts durch Nießbrauch oder Wohnrecht,
- Möglichkeit, Vermögen frühzeitig zu strukturieren.
Die Übertragung erfolgt immer per notarieller Beurkundung mit anschließender Grundbuchänderung. Schenkungen können sinnvoll sein, müssen aber finanziell und familiär gut geplant werden.
