Beim Erben einer Immobilie fällt grundsätzlich Erbschaftsteuer an. Die Höhe richtet sich
nach:
- dem Verwandtschaftsverhältnis (Steuerklasse I+III),
- dem Freibetrag,
- dem steuerlichen Wert der Immobilie.
Ehegatten und Kinder können selbstgenutzte Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei erben. Wird die Immobilie nach dem Erbfall vermietet, muss der Erbe zusätzlich Einkommensteuer auf Mieteinnahmen zahlen.
