Eine Immobilie wird mit dem Tod des Eigentümers automatisch Teil des Nachlasses. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Erbfolge richtet sich entweder nach einem Testament oder – wenn keines existiert – nach der gesetzlichen Erbfolge. Damit die Erben in das Grundbuch eingetragen werden können, benötigen sie einen Erbschein oder ein notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsvermerk. Erst nach der Grundbuchumschreibung können die Erben über die Immobilie verfügen.