Erbrechtliche Beratung2026-01-10T08:56:41+00:00

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Erbrechtliche Beratung

Immobilie erben oder vererben?

Die Weichenstellung für Ihr Immobilienvermögen

Eine Immobilie zu erben oder zu vererben ist mehr als ein finanzieller Vorgang – es ist eine entscheidende Weichenstellung für Ihr Vermögen und die Zukunft Ihrer Familie. Dieser Prozess ist oft emotional, rechtlich komplex und mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen verbunden. Ob Sie als Eigentümer Ihren Nachlass planen oder als Erbe vor neuen Verantwortungen stehen. Ohne eine durchdachte Strategie können hohe Kosten, unerwartete Pflichten und familiäre Konflikte die Folge sein.

Unsere Experten begleiten Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihr Immobilienvermögen nachhaltig zu sichern. Wir verbinden jahrzehntelange Marktexpertise mit einem Netzwerk aus Rechts- und Steuerspezialisten, um für Sie eine rechtlich, steuerlich und finanziell optimale Lösung zu entwickeln.

Ihr Weg zur optimalen Lösung: Rechtlich, steuerlich und finanziell abgesichert

Wir als Immobilienexperten und unsere Kooperationspartner an Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Ziel ist es, den Wert Ihrer Immobilie zu sichern, steuerliche Belastungen zu optimieren und Ihnen in jeder Phase des Prozesses Sicherheit zu geben.

Grundlagen der:

Immobilien-Vermögensnachfolge in Deutschland

Das deutsche Erbrecht bietet klare Rahmenbedingungen, aber auch erhebliche Gestaltungsspielräume. Ein grundlegendes Verständnis ist die Basis für jede fundierte Entscheidung.

Eine Immobilie zu vererben bedeutet, als Eigentümer aktiv zu bestimmen, wer das Haus oder die Wohnung nach dem eigenen Tod erhalten soll. Eine Immobilie zu erben heißt, als Rechtsnachfolger (Erbe) das Eigentum an der Immobilie mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen.

Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge. Sie verteilt den Nachlass nach Verwandtschaftsgrad. Dies führt bei Immobilien oft zu Erbengemeinschaften, in denen Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen – eine häufige Quelle für Konflikte und Blockaden.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die Erbfolge selbst gestalten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen übergeht und die gesetzliche Erbfolge umgangen wird.

Der Verkehrswert der Immobilie ist die entscheidende Größe für die Berechnung der Erbschaftssteuer und für die faire Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Eine professionelle Bewertung schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

Immobilie optimal vererben:

Strategien für Erblasser zur aktiven Nachlassgestaltung

Als Eigentümer haben Sie zahlreiche Instrumente, um Ihren Nachlass aktiv und vorteilhaft zu gestalten.

Die professionelle Immobilienbewertung:

Basis für Gerechtigkeit und Steuersicherheit

Eine fundierte Wertermittlung ist unerlässlich, um Schenkungen korrekt zu gestalten, Pflichtteile exakt zu berechnen und eine gerechte Verteilung des Vermögens zu gewährleisten.

Was ist Ihre Immobilie wert?

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Immobilie erfolgreich erben:

Ihre Schritte nach dem Erbfall

Wenn Sie eine Immobilie erben, stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen und administrativen Aufgaben.

Zunächst gilt es, wichtige Unterlagen wie Grundbuchauszug und Testament zu sichten, den Nachlass zu sichern und sich einen Überblick über Rechte, Pflichten und Fristen zu verschaffen.

In einer Erbengemeinschaft gibt es mehrere Optionen: gemeinsamer Verkauf, Vermietung, die Auszahlung einzelner Erben oder die Realteilung. Jede Lösung erfordert eine Einigung aller Miterben.

Als Erbe müssen Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert der Immobilie und Ihrem persönlichen Freibetrag ab. Eine korrekte Bewertung kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

Mit der Immobilie erben Sie auch eingetragene Grundschulden oder laufende Kredite. Eine genaue Prüfung der finanziellen Verpflichtungen ist ein entscheidender erster Schritt.

Wurden Sie in einem Testament mit einem Vermächtnis bedacht, haben Sie einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand – wie die Immobilie – gegenüber den Erben, werden aber nicht selbst Teil der Erbengemeinschaft.

Ihre optimale Strategie

Mit uns als Spezialisten an Ihrer Seite

Die rechtzeitige und professionell begleitete Planung Ihrer Immobiliennachfolge ist eine der wichtigsten Investitionen in die finanzielle Sicherheit und den Frieden Ihrer Familie. Ob Sie Ihr Lebenswerk für die nächste Generation sichern oder als Erbe verantwortungsvoll handeln möchten – mit der richtigen Strategie verwandeln Sie Herausforderungen in Chancen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für Sie und Ihre Immobilie.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert das Vererben einer Immobilie rechtlich?2025-12-14T11:49:58+00:00

Eine Immobilie wird mit dem Tod des Eigentümers automatisch Teil des Nachlasses. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Erbfolge richtet sich entweder nach einem Testament oder – wenn keines existiert – nach der gesetzlichen Erbfolge. Damit die Erben in das Grundbuch eingetragen werden können, benötigen sie einen Erbschein oder ein notariell beurkundetes Testament mit Eröffnungsvermerk. Erst nach der Grundbuchumschreibung können die Erben über die Immobilie verfügen.

Welche Steuern fallen beim Erben oder Vererben einer Immobilie an?2025-12-14T11:52:07+00:00

Beim Erben einer Immobilie fällt grundsätzlich Erbschaftsteuer an. Die Höhe richtet sich
nach:

  • dem Verwandtschaftsverhältnis (Steuerklasse I+III),
  • dem Freibetrag,
  • dem steuerlichen Wert der Immobilie.

Ehegatten und Kinder können selbstgenutzte Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei erben. Wird die Immobilie nach dem Erbfall vermietet, muss der Erbe zusätzlich Einkommensteuer auf Mieteinnahmen zahlen.

Wie kann ich eine Immobilie richtig vererben, um Streitigkeiten zu vermeiden?2025-12-14T11:54:08+00:00

Konflikte entstehen häufig, wenn mehrere Erben gemeinsam Eigentümer werden. Streit lässt sich vermeiden durch:

  • ein eindeutiges Testament oder Erbvertrag,
  • klare Zuordnung der Immobilie zu einer Person (oder Verkauf anordnen),
  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers,
  • Regelungen zu Ausgleichszahlungen, Wohnrechten oder Verkaufsvorgaben,
  • frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten, um Strukturen zu schaffen.
Welche Optionen gibt es, wenn mehrere Erben eine Immobilie gemeinsam erben?2025-12-14T11:55:05+00:00

Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam handeln kann.
Mögliche Lösungen sind:

  • Verkauf der Immobilie und Teilung des Erlöses,
  • Übernahme durch einen Erben gegen Auszahlung der anderen,
  • Vermietung und gemeinsame Verwaltung,
  • Realteilung, falls ein Objekt in getrennte Einheiten aufgeteilt werden kann,
  • Auflösung durch eine Teilungsversteigerung (letztes Mittel, oft nach Streit).
Wie funktioniert die Übertragung einer Immobilie vor dem Tod zur Vermeidung von Erbschaftsteuer?2025-12-14T11:57:08+00:00

Die Übertragung zu Lebzeiten erfolgt durch eine Schenkung. Vorteile:

  • Nutzung der Schenkungsfreibeträge, die alle 10 Jahre erneut gelten,
  • Reduktion des steuerlichen Werts durch Nießbrauch oder Wohnrecht,
  • Möglichkeit, Vermögen frühzeitig zu strukturieren.

Die Übertragung erfolgt immer per notarieller Beurkundung mit anschließender Grundbuchänderung. Schenkungen können sinnvoll sein, müssen aber finanziell und familiär gut geplant werden.

Immobilie an drei Kinder vererben – was tun?2025-12-14T11:58:11+00:00

Damit keine Streitigkeiten entstehen, sollten klare Regelungen getroffen werden:

  • Zuweisung an ein bestimmtes Kind mit Ausgleichszahlungen,
  • Verkauf der Immobilie und Verteilung des Erlöses,
  • Gemeinschaftliche Vermietung mit klaren Verwaltungsregeln,
  • Übertragung zu Lebzeiten in Quoten (z. B. je 1/3) oder über eine Familiengesellschaft,
  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der die Abwicklung steuert.

Entscheidend ist, die Rollen, Rechte und Pflichten der Kinder eindeutig festzulegen.

Wie wird der Wert einer Immobilie für die Erbschaft bestimmt?2025-12-14T11:59:13+00:00

Der steuerliche Wert ergibt sich nicht aus dem Marktwert, sondern aus dem Bewertungsgesetz. Je nach Art der Immobilie wird bewertet:

  • Wohnimmobilie: Ertragswert-, Vergleichswert oder Sachwertverfahren
  • Gewerbeimmobilie: überwiegend Ertragswertverfahren
  • Unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwert

Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien erfolgt zusätzlich ein 10% Wertabschlag. Erben können ein Gutachten vorlegen, wenn sie nachweisen möchten, dass der tatsächliche Wert niedriger ist.

Immobilienspezialist

Jede Immobilie erzählt ihre eigene Geschichte – und ich, Gotthard Steiner, Geschäftsführer von Immobilien Steiner, habe das Privileg, ein Teil dieser Geschichten zu sein. Es fasziniert mich, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche meiner Kunden kennenzulernen und sie in die Realität umzusetzen.

Diese Aufgabe motiviert und inspiriert mich jeden Tag aufs Neue, denn Immobilien sind für mich weit mehr als eine Geldanlage: Sie sind ein Zuhause.

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